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Wann darf man in Österreich Feuerwerk zünden? Regeln für Böller und Feuerwerk

Wann darf man in Österreich Feuerwerk zünden und welche Böller sind erlaubt? In diesem Ratgeber erfährst du die wichtigsten Regeln zu F1, F2, F3, F4, P1 und T1, zu Altersgrenzen, Ortsgebiet und unterschiedlichen Verwendungsbereichen sowie zur Nutzung von Feuerwerk rund um Silvester.

Wann darf man in Österreich Feuerwerk zünden?

Ob und wann Feuerwerk in Österreich verwendet werden darf, hängt vor allem von der Kategorie, dem Alter, dem Verwendungszweck und dem Ort der Verwendung ab. Für F1, F2, F3, F4, P1 und T1 gelten unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen.

Kurz erklärt

F1, F2, P1 und T1 können grundsätzlich ohne Pyrotechnikausweis erworben werden, sofern das jeweils vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist. Bei P1 und T1 müssen jedoch die vorgesehene Zweckbestimmung und die Gebrauchsanleitung eingehalten werden. Für F3 und F4 sind zusätzlich eine entsprechende Sach- beziehungsweise Fachkenntnis, ein Pyrotechnikausweis und eine behördliche Bewilligung für den jeweiligen Abbrand erforderlich.

Wann darf man in Österreich Feuerwerk zünden?

Ob und wann Feuerwerk in Österreich verwendet werden darf, hängt vor allem von der Kategorie, dem Alter, dem Verwendungszweck und dem Ort der Verwendung ab. Für F1, F2, F3, F4, P1 und T1 gelten unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen.

Kurz erklärt

F1, F2, P1 und T1 können grundsätzlich ohne Pyrotechnikausweis erworben werden, sofern das jeweils vorgeschriebene Mindestalter erreicht ist. Bei P1 und T1 müssen die vorgesehene Zweckbestimmung und die Gebrauchsanleitung eingehalten werden. Für F3 und F4 sind zusätzlich eine entsprechende Sach- beziehungsweise Fachkenntnis, ein Pyrotechnikausweis und eine behördliche Bewilligung für den jeweiligen Abbrand erforderlich.

Feuerwerk & Pyrotechnik für Konsumenten

F1, F2, P1 und T1 – abhängig von Kategorie, Alter und Verwendungszweck

F1
Ab 12 Jahren
Kleinstfeuerwerk
Sehr geringe Gefahr · vernachlässigbarer Lärmpegel

F1 umfasst Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr und einem vernachlässigbaren Lärmpegel. Dazu gehören zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk und kleine Leuchtartikel. Diese Produkte dürfen grundsätzlich ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.

F1 darf grundsätzlich auch im Ortsgebiet verwendet werden, sofern keine anderen gesetzlichen Verbote greifen und die Kennzeichnung sowie die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Produkts eingehalten werden.

F2
Ab 16 Jahren
Klassisches Silvesterfeuerwerk
Geringe Gefahr · geringer Lärmpegel

F2 umfasst Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel, die für die Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Dazu gehören zum Beispiel Batterien, Raketen, Verbundfeuerwerk, Vulkane und bestimmte Böller. F2 darf grundsätzlich ab 16 Jahren gekauft und verwendet werden.

Im Ortsgebiet ist F2 in Österreich grundsätzlich verboten, sofern die Gemeinde nicht bestimmte Bereiche ausdrücklich freigegeben hat. Außerhalb des Ortsgebietes ist die Verwendung grundsätzlich möglich, sofern die geltenden Vorschriften eingehalten werden und du zur Nutzung des Grundstücks berechtigt bist – etwa als Eigentümer oder mit Zustimmung des Grundeigentümers.

P1
Ab 18 Jahren
Sonstige Pyrotechnik
Geringe Gefahr

P1 umfasst sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen. Diese Produkte können grundsätzlich ab 18 Jahren ohne Pyrotechnikausweis gekauft werden.

Entscheidend ist die vorgesehene Zweckbestimmung des jeweiligen Produkts. P1-Artikel dürfen nur entsprechend ihrer Kennzeichnung, Zweckbestimmung und Gebrauchsanleitung verwendet werden.

T1
Ab 18 Jahren
Bühnen- und Theaterpyrotechnik
Geringe Gefahr

T1 umfasst pyrotechnische Gegenstände für Bühne, Theater und ähnliche Anwendungen, die eine geringe Gefahr darstellen. Diese Produkte können grundsätzlich ab 18 Jahren ohne Pyrotechnikausweis gekauft werden.

T1-Produkte müssen entsprechend ihrer vorgesehenen Zweckbestimmung, Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung verwendet werden. Sie gehören nicht zum klassischen Silvesterfeuerwerk.

Pyrotechnik mit Sach- oder Fachkenntnis

Für F3 und F4 sind zusätzliche Qualifikationen und behördliche Bewilligungen erforderlich.

F3
Feuerwerk mit mittlerer Gefahr
Ab 18 Jahren · Sachkunde · Pyrotechnikausweis · Bewilligung

F3 umfasst Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind. Der Lärmpegel darf die menschliche Gesundheit nicht gefährden.

Für die Verwendung von F3 sind eine entsprechende Sachkunde, ein gültiger Pyrotechnikausweis für die Kategorie F3 sowie eine behördliche Bewilligung für den jeweiligen Abbrand erforderlich.

F4
Professionelles Großfeuerwerk
Ab 18 Jahren · Fachkenntnis · Pyrotechnikausweis · Bewilligung

F4 umfasst Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur für die Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind. Auch hier darf der Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährden.

Für die Verwendung von F4 sind entsprechende Fachkenntnisse, ein gültiger Pyrotechnikausweis für die Kategorie F4 sowie eine behördliche Bewilligung für den jeweiligen Abbrand erforderlich.

Wichtig bei allen Kategorien

Unabhängig von der Kategorie müssen immer die Kennzeichnung des Produkts, die Gebrauchsanleitung, vorgeschriebene Sicherheitsabstände sowie die geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorschriften beachtet werden. Feuerwerksartikel dürfen außerdem nicht verändert oder entgegen ihrer vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden.

In Österreich müssen pyrotechnische Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Dazu gehören insbesondere eine deutschsprachige Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung, das CE-Kennzeichen, Angaben zur Kategorie und Verwendung sowie Informationen zum Hersteller beziehungsweise Importeur.

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